Hinweis: Abfallentsorgung bei winterlichen Straßenbedingungen
Die aktuell anhaltende winterliche Wetterlage führt im gesamten Landkreis Havelland zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Abfallabfuhr.
Wir wissen, dass nicht geleerte oder überfüllte Tonnen für viele Bürgerinnen und Bürger sehr belastend sind. Uns ist bewusst, dass wir in solchen Situationen häufig als Verantwortliche wahrgenommen werden. Ohne ausreichende Räum- und Streumaßnahmen sind wir jedoch aus rechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen verpflichtet, bestimmte Straßen nicht zu befahren.
Unsere Mitarbeitenden und der Fuhrpark arbeiten derzeit an der Kapazitätsgrenze, um trotz der schwierigen Bedingungen möglichst viele reguläre Leerungen sicher durchführen zu können.
Aktuelle Informationen zur Situation und zur Abfallentsorgung finden Sie weiterhin auf unserer Website.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Gründe für ausgefallene oder verspätete Leerungen
In zahlreichen Ortschaften, insbesondere in Neben- und Anliegerstraßen, sind Fahrbahnen derzeit nicht oder nur unzureichend geräumt und gestreut. Unsere Abfallsammelfahrzeuge sind groß und schwer und verfügen bei Schnee und Eis nur über eingeschränkte Brems- und Lenkfähigkeit.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung haftungsrechtlicher Risiken dürfen Straßen, die nicht ausreichend winterdienstlich behandelt wurden, nicht befahren werden. Dies dient:
- dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden,
- der Vermeidung von Schäden an Sammelfahrzeugen sowie an parkenden Autos, Zäunen oder Gebäuden.
Derzeit keine Nach- oder Sonderleerungen
Aufgrund des erhöhten Abfallaufkommens rund um die Feiertage sowie der Vielzahl wetterbedingter Ausfälle gelten derzeit folgende Regelungen:
- Die im Tourenplan vorgesehenen regulären Abfuhrfahrten haben Vorrang.
- Nach- oder Sonderleerungen für ausgefallene Termine können aktuell nicht durchgeführt werden.
Nicht geleerte Abfallbehälter werden daher erst beim nächsten regulären Abfuhrtermin berücksichtigt, vorausgesetzt die betreffende Straße ist bis dahin verkehrssicher befahrbar, also geräumt und gestreut.
Hinweise für Anwohnerinnen und Anwohner
- Stellen Sie Ihre Abfallbehälter an den regulären Abfuhrtagen gut sichtbar und frei zugänglich am Straßenrand bereit.
- Achten Sie darauf, dass Zufahrten nicht durch parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse blockiert sind, soweit dies in Ihrem Einflussbereich liegt.
- Bei nicht geräumten oder nicht gestreuten Straßen wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune bzw. den verantwortlichen Winterdienst, da ausschließlich dort über Räum- und Streumaßnahmen entschieden wird.
- Prüfen Sie die Straßenreinigungssatzung Ihrer Kommune, um festzustellen, ob Sie als Anlieger zur Schnee- und Glättebeseitigung verpflichtet sind, und kommen Sie diesen Pflichten gegebenenfalls vor dem nächsten Abfuhrtermin nach.
- Sollte Ihre Straße weiterhin nicht befahrbar sein, können die Behälter ersatzweise an der nächstgelegenen befahrbaren Straße zur Leerung bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei den jeweiligen Tourenplan.
Festgefrorene Abfälle in Tonnen – Hinweise für die Winterzeit
Bei anhaltenden Minusgraden kommt es häufig vor, dass Abfälle in Rest- oder Biotonnen anfrieren und sich nicht vollständig entleeren lassen. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leerung ist, dass die Tonnen entsprechend vorbereitet bereitgestellt werden.
Maßnahmen zur Vermeidung von Festfrieren
- Den Tonnenboden mit zerknülltem Papier oder Pappe auslegen.
- Abfälle nicht verdichten oder festdrücken.
- Feuchte Abfälle getrennt verpacken, etwa Restabfälle in Beuteln und Bioabfälle in Papier.
- Bereits angefrorenen Müll vor dem Abfuhrtermin von der Tonnenwand lösen.
- Tonnen möglichst an einem frostgeschützten Ort wie Garage oder Schuppen aufstellen.
Das Entsorgungsunternehmen ist bestrebt, die Abfallbehälter auch bei winterlichen Bedingungen zuverlässig zu leeren. Dafür ist jedoch die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich.
Kann eine Tonne aufgrund festgefrorener Abfälle nicht entleert werden, besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Leerung oder eine Kostenerstattung.
Alternative Möglichkeiten der Abfallentsorgung
Sofern eine Transportmöglichkeit besteht, können Abfälle auch direkt an folgenden Standorten abgegeben werden:
Hausmüll (gebührenpflichtig) sowie Pappe und Papier (kostenfrei)
Wertstoffhof Schwanebeck
Schwanebecker Weg 25
14641 Nauen
Wertstoffhof Bölkershof
Bölkershof 8
14712 Rathenow
Verpackungsabfälle aus der Gelben Tonne (kostenfrei)
HAW Betriebshof Neukammer
Schwanebecker Weg 4
14641 Nauen
HAW Betriebshof Bölkershof
Bölkershof 9
14712 Rathenow
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Abfallarten auf den Recyclinghöfen Gebühren erhoben werden können. Informationen zu Öffnungszeiten und Gebühren erhalten Sie auf unserer Website oder direkt vor Ort.
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Über die HAW mbH
Wir sind täglich für die Abfallentsorgung der Haushalte im Landkreis Havelland unterwegs. Die HAW mbH ist aber nicht nur Entsorgungspartner des Landkreises, sondern bietet auch viele weitere Entsorgungslösungen für Gewerbe und Privat an.
Dazu zählen z. B. unser Containerdienst, die Fäkalienabfuhr oder die Entsorgung von industriellen Abfällen. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit nachgewiesenem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 garantieren wir Ihnen einen zuverlässigen und sauberen Service.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Wir verstehen uns als ein Bindeglied zwischen Ökonomie und Ökologie. Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz liegen bei uns deshalb an der Tagesordnung. Durch effiziente Prozesse und moderne Technologien leisten wir unseren Beitrag zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und einer zukunftsfähigen Wirtschaft. Wirksame Recyclingwege helfen das Klima zu schützen, da der CO2-Ausstoß verringert und die Ressourcennutzung optimiert wird.


