Im Auftrag des Landkreises entleeren wir regelmäßig die grauen Tonnen im Landkreis Havelland. Restabfälle sind Haushaltsabfälle, die keine verwertbaren oder schadstoffhaltigen Bestandteile enthalten. Mit der richtigen Trennung kann jeder Haushalt einen Beitrag zu funktionierenden Wertstoffkreisläufen leisten.

In die graue Tonne gehören z. B.

  • Asche, Staubsaugerbeutel, Kehricht
  • Windeln
  • Katzenstreu
  • Glas- und Keramikscherben
  • Hygienepapier
  • CDs, Videokassetten, Schallplatten
  • Porzellan, Trinkgläser
  • gebrauchte Zahnbürsten
  • Plastikwannen, Klappboxen, Plastikspielzeug
  • Farben und Lacke ausgehärtet
  • Desinfektionsmaterialien

In die graue Tonne gehören nicht

  • Schadstoffe, wie flüssige Farben, Lacke, Batterien
  • Bauabfälle
  • Elektrohaushaltsgeräte
  • Verkaufsverpackungen des Dualen Systems, siehe Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt (Pappe/Papier, Glasflaschen, Leichtstoffverpackungen)
  • Abfälle, die das Abfuhrpersonal gefährden oder die Entsorgungseinrichtungen beschädigen könnten

Gebühren und Satzungen

Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Landkreises Havelland liegenden Grundstückes, auf dem Abfälle anfallen können, ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.

Die Regeln der Abfallentsorgung sind in der Abfallsatzung für den Landkreis Havelland festgelegt. Diese können Sie in der aktuellen Fassung über die Website des Landkreises einsehen. Die Gebühren können Sie in der Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland, ebenso über die Website des Landkreises, einsehen.

Bewohner zentraler Wohngebiete erhalten die entsprechenden Hinweise am günstigsten durch ihre Wohnungsgesellschaft oder Hausverwaltung. Grundstücksbesitzer informieren sich bitte beim Landkreis Havelland.

Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland

 

Anmeldung und Bestellung von Behältern

Eine Anmeldung und Bestellung von Behältern erfolgt über den Landkreis Havelland. Die entsprechenden Formulare und Bedingungen können Sie auf der Website des Landkreises beziehen, bzw. einsehen.

Anmeldung und Bestellung von Behältern

So steht die Tonne richtig

  • mit den Rädern zum Gründstück
  • mit der Öffnung zur Straße
  • so nah wie möglich am Straßenrand
  • mit geschlossenem Deckel

Bereitstellungshinweise

  • Restmüll muss in einem genormten Abfallbehälter bereitgestellt werden
  • Restmülltonnen mit 60, 120, 240 und 360 Litern Fassungsvermögen sind am Leerungstag bis 6:00 Uhr neben den Fahrbahnrand vor dem angeschlossenen Grundstück bereitzustellen. Die Leerung erfolgt bis 18:00 Uhr.
  • Fällt der planmäßige Sammeltag auf einen gesetzlichen Feiertag, können die Abfälle auch an einem vorhergehenden oder nachfolgenden Tag eingesammelt werden (siehe Abfallbroschüre, Feiertage wurden bereits berücksichtigt).
  • Abfallbehälter der Größe 1100 Liter (4-Rad-Behälter) werden vom Standplatz abgeholt oder am Standplatz geleert, wenn der Behälterstandplatz den Anforderungen der Abfallentsorgungssatzung entspricht. Die Leerung dieser Behälter erfolgt nicht nach dem Tourenplan des Abfallkalenders.
  • Abfallbehälter sind mit geschlossenem Deckel zur Leerung bereitzustellen.
  • Das Einpressen oder Verdichten von Abfällen ist nicht erlaubt. Eine vollständige Restentleerung kann somit nicht mehr gewährleistet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist, Restabfall über die Blaue Tonne oder den Gelben Sack zu entsorgen. Falsch befüllte Behälter/Säcke werden nicht entleert/entsorgt.
  • Neben den Behältern abgelegte Abfälle werden nicht mitgenommen, ausgenommen hiervon sind Abfälle, die in blauen Landkreis-Säcken bereitgestellt werden. Die blauen Landkreis-Säcke erhalten Sie in den Bürgerservicebüros des Landkreises in Falkensee, Nauen und Rathenow sowie auf den Wertstoffhöfen und bei der Stadt Ketzin/Havel sowie dem Amt Friesack.

Tipps gegen stinkende Abfallbehälter

Häufige Leerungen

Speziell im Sommer sollte man das Intervall der Leerungen kurz halten und einen schattigen Platz ohne direkte Sonneneinstrahlung wählen, um schlechte Gerüche und den Gärungsprozess zu verhindern.

Ausspülen der Müllbehälter

Nach der Leerung empfehlen wir die Tonnen oder auch den Mülleimer kurz mit Regenwasser auszuspülen und trocknen zu lassen bevor sie wieder geschlossen werden.

Vorbeugen schlechter Gerüche

Die Lebensmittelreste in Zeitungspapier einwickeln: Dieses entzieht den Lebensmitteln die Feuchtigkeit, so dass nicht so schnell ein Fäulnisvorgang stattfinden kann.